Häufige Fragen

Nachstehend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

Was muss ich bei einer geplanten OP/ Lasertherapie beachten?

Wenn Sie einen Blutverdünner einnehmen, sollte dieser ggf. abgesetzt werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt nach Rücksprache mit unseren Ärzten.

Der Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung. Bitte informieren Sie uns über mögliche Unverträglichkeiten.

Weitere Fragen werden im Aufklärungsgespräch mit den Ärzten geklärt.

Geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid (gerne auch per Mail). Wir melden uns bei Ihnen, um einen zeitnahen Ersatztermin zu finden.

Die Anzahl gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, die wir im Rahmen unserer Zulassung behandeln dürfen, ist budgetär begrenzt. Die Terminnachfrage liegt weit über unseren verfügbaren Kapazitäten. Diese Einschränkungen ergeben sich aus politischen Vorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben.

Am Sprechstunden- und Wochenbeginn erreichen uns besonders viele Anrufe. Am besten probieren Sie es außerhalb dieser Stoßzeiten.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@hautzentrum-partner.de

Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf die Hautkrebsvorsorge. Einige Kassen übernehmen diese bereits auch früher.

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin frühzeitig. Aktuell haben wir speziell für die Hautkrebsvorsorge eine Wartezeit von ca. 12 Monaten.

Medizin & Ästhetik - Haut in guten Händen

Ihr Hautzentrum in der Altstadt Weilheims

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