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Häufige Fragen
Nachstehend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
Was muss ich bei einer geplanten OP/ Lasertherapie beachten?
Wenn Sie einen Blutverdünner einnehmen, sollte dieser ggf. abgesetzt werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt nach Rücksprache mit unseren Ärzten.
Der Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung. Bitte informieren Sie uns über mögliche Unverträglichkeiten.
Weitere Fragen werden im Aufklärungsgespräch mit den Ärzten geklärt.
Ich warte bereits mehrere Wochen auf meinen Termin und jetzt bin ich krank. Muss ich nun wieder so lange auf meinen Termin warten?
Geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid (gerne auch per Mail). Wir melden uns bei Ihnen, um einen zeitnahen Ersatztermin zu finden.
Warum muss ich so lange auf einen Termin warten/ warum nehmen Sie derzeit keine gesetzlich versicherten Neupatienten auf?
Die Anzahl gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, die wir im Rahmen unserer Zulassung behandeln dürfen, ist budgetär begrenzt. Die Terminnachfrage liegt weit über unseren verfügbaren Kapazitäten. Diese Einschränkungen ergeben sich aus politischen Vorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Wann ist die Praxis telefonisch am besten erreichbar?
Am Sprechstunden- und Wochenbeginn erreichen uns besonders viele Anrufe. Am besten probieren Sie es außerhalb dieser Stoßzeiten.
Was kann ich tun, wenn ich Sie telefonisch nicht erreiche?
Schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@hautzentrum-partner.de
Wie oft und ab welchem Alter haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Hautkrebsvorsorge?
Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf die Hautkrebsvorsorge. Einige Kassen übernehmen diese bereits auch früher.
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin frühzeitig. Aktuell haben wir speziell für die Hautkrebsvorsorge eine Wartezeit von ca. 12 Monaten.